Ex-Sturm-Chef im Kloster
Hammer-Urteil für Hannes Kartnig
Das Urteil: Fünf Jahren Haft und eine Geldstrafe von 6,6 Millionen.
Am 43. Verhandlungstag war es soweit, Hannes Kartnig wurde im Straflandesgericht in Graz zu einer Hammer-Strafe verurteilt. Vier Stunden beriet sich der Schöffensenat unter Richter Karl Buchgraber. So wie der gesamte Prozess wurde auch die Urteilsverkündung von einem regen Medieninteresse begleitet. Im Schwurgerichtssaal waren alle Plätze besetzt als Kartnig sein Urteil erhielt. Ebenfalls anwesend, Kartnigs Ehefrau, die sich das erste Mal im Gericht zeigte. Mit starrer Miene folgte Kartnig den Ausführungen des Richters, mehr als eine Stunde dauerte die Urteilsverkündung.
Kartnig wurde der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen, des schweren Betrugs und der Steuerhinterziehung schuldig gesprochen. Fünf Jahre und 6,6 Millionen Euro Strafe hat Kartnig ausgefasst, sollte er die Summe nicht aufbringen können drohen ihm weitere 18 Monate Freiheitsstrafe, das Urteil ist nichts rechtskräftig.


